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KfW-Innovationsbericht Mittelstand 2014

KfW-Innovationsbericht Mittelstand 2014

 

Stillstand in Europa bremst Innovationen!

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Fördermittel im Überblick

4. Regionalförderung

Um unsere Kunden optimal betreuen zu können, begrenzen wir unseren Mandantenkreis auf die südlichen Bundesländer Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern.

 

Die Schaffung und Sicherung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze und die Verbesserung der Einkommenslage in strukturschwachen Regionen stehen im Mittelpunkt der Regionalförderung von Bund und Ländern.

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA)

Zentrales Instrument der Regionalpolitik in Deutschland ist die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA).

 

Im Rahmen der GA legen Bund und Länder gemeinsam die Fördergebiete sowie die Förderhöchstsätze und damit auch das innerdeutsche Fördergefälle, die Fördertatbestände und die GA-Mittelverteilung fest. Darüber hinaus bildet die GA einen Koordinierungsrahmen für andere raumwirksame Politikbereiche, wie z.B. für den Einsatz der Mittel aus dem Europäischen Fonds für die Regionale Entwicklung (EFRE). 
Bund und Länder beschließen jährlich einen Rahmenplan, der insbesondere die Förderregeln, die Fördersätze, die Fördergebiete und die regionalen Förderprogramme der Länder enthält.

 

Neuabgrenzung des Fördergebiets und Neuregelungen ab 
1. Januar 2007

Die GA-Förderung erfolgt aufgrund des noch immer bestehenden Nachholbedarfs flächendeckend in den neuen Ländern und Berlin, aber auch in ausgewählten strukturschwachen Regionen in den alten Ländern.

 

Die Förderhöchstsätze für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft hängen vom Fördergebietsstatus der Region ab, der den wirtschaftlichen Entwicklungsstand widerspiegelt, und von der Größe des zu fördernden Unternehmens. Seit dem 1. Januar 2007 gelten nachstehende Bruttohöchstfördersätze:

 

A-Fördergebiete:  
Betriebsstätten von kleinen Unternehmen 50 Prozent
Betriebsstätten von mittleren Unternehmen   40 Prozent
C-Fördergebiete:  
Betriebsstätten von kleinen Unternehmen 35 Prozent
Betriebsstätten von mittleren Unternehmen 25 Prozent
D-Fördergebiete:  
Betriebsstätten von kleinen Unternehmen 15 Prozent
Betriebsstätten von mittleren Unternehmen 7,5 Prozent

 

Die vorgenannten Fördersätze umfassen die Subventionswerte für alle öffentlichen Hilfen (Zuschüsse, Investitionszulage, Bürgschaften, zinsgünstige Darlehen etc.).

Eine Liste der Fördergebiete > erhalten Sie hier.

 

Eine Karte können Sie hier downloaden (PDF) >

 

Über die GA-Förderung hinaus gibt es Regionalförderungsprogramme der Bundesländer, wie z.B. das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum in Baden-Württemberg oder das Regionalförderprogramm Baden-Württemberg der L-Bank. Mit diesen Landesprogrammen können die Bundesländer gezielt individuelle Förderungen durchführen, um die Infrastruktur auch in relativ reichen Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg gezielt zu beeinflussen.