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KfW-Innovationsbericht Mittelstand 2014

KfW-Innovationsbericht Mittelstand 2014

 

Stillstand in Europa bremst Innovationen!

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Fördermittel im Überblick

5. EU-Fördermittel

Ob Forschung und Innovation, Aus- und Weiterbildung oder Regionalentwicklung: Fördermittel der Europäischen Union stehen für Projekte in vielen Bereichen zur Verfügung. Verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick.

 

Europäische Förderprogramme

Europäische Förderprogramme sind in fast allen Einzelbudgets der EU enthalten. Von den insgesamt 126,5 Milliarden Euro des EU-Haushalts fließen pro Jahr alleine 45,5 Mrd. EUR in die Strukturfonds, das entspricht knapp 36%. Weitere 42,7 Mrd. EUR werden für Direktzahlungen und Marktmaßnahmen für die europäische Landwirtschaft sowie 12,4 Mrd. EUR für die ländliche Entwicklung ausgegeben, was weiteren 44% entspricht.
Für den Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation gibt die EU-Kommission knapp 6 Mrd. EUR aus. Insgesamt werden für die Programme, die 2007 gestartet sind und bis 2013 laufen, 975 Mrd. Euro veranschlagt. Das Geld scheint auf der Straße zu liegen und es sollte doch einfach sein, in Brüssel an dieses Geld zu kommen. Aber ganz so einfach ist es nicht!
Über Dreiviertel des EU-Haushalts werden von den nationalen und regionalen Behörden verwaltet. Das sind in erster Linie die Strukturfonds und Agrarbeihilfen. Hier informieren und unterstützen nationale, regionale und kommunale Behörden die Antragsteller. Das Einreichen von Förderanträgen erfolgt demnach ebenfalls bei diesen Stellen.
Weitere 22% fließen in Programme, die zentral in Brüssel verwaltet werden. Hier sind Anträge dann direkt bei der EU-Kommission oder bei den Exekutivagenturen für die einzelnen Programme einzureichen. Diese Stellen bieten üblicherweise keine umfangreiche Beratung von Antragstellern. Dafür existieren in den Mitgliedsstaaten entsprechende nationale Kontaktstellen, bei denen Antragsteller Informationen, Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten können.

 

Die europäischen Strukturfonds

Die Strukturfonds der EU fördern den Abbau der Ungleichheiten zwischen den einzelnen Regionen. Sie sind nach der Agrarhilfe für die europäische Landwirtschaft der zweithöchste Haushaltsposten der EU und unterteilen sich in fünf Einzelfonds: Regionalfonds (EFRE inkl. Interreg IV), Sozialfonds (ESF), Landwirtschaftsfonds (ELER inkl. Leader), Fischereifonds (EFF) und Kohäsionsfonds.
Je nach Bedürftigkeit der Region unterscheidet man zwischen den drei Zielen der Regionalpolitik „Konvergenz“, „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ und „Europäische territoriale Zusammenarbeit“. Nur in den wirtschaftlich weniger entwickelten Konvergenzregionen ist die direkte Unterstützung von Investitionen von Unternehmen vorgesehen. Hier beträgt das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf weniger als 75% des europäischen Durchschnitts.
Besondere Förderschwerpunkte sind Forschung und technologische Entwicklung, Innovation und Unternehmergeist, Informations- und Kommunikationstechnologien, Umwelt und Risikoprävention, Effiziente Energienutzung, Tourismus, Kultur, Transport, Energie, Bildung und Gesundheit.
Jeder Mitgliedstaat legt einen Nationalen Strategischen Rahmenplan (NSRP) vor, der mit den Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft übereinstimmt. Der NSRP ist gleichzeitig Grundlage für die Ausarbeitung der Operationellen Programme der Länder und des Bundes und enthält die deutsche Strategie für die laufende Förderperiode.
Angesichts der Größe des Landes und der Vielfalt der Regionen ist Deutschland mit regional unterschiedlichen Problemen konfrontiert: Neben den westdeutschen Ländern mit langjähriger Zugehörigkeit zur EU und Erfahrung mit dem strukturellen Wandel haben die ostdeutschen Bundesländer eine Transformation ihrer Wirtschaft aus der zentral verwalteten Planwirtschaft durchlaufen. Auch sind die Bundesländer hinsichtlich Größe und Siedlungsstruktur, Bevölkerungszahl und Wirtschaftsstruktur unterschiedlich. Dem tragen die Operationellen Programme Rechnung, mit denen die Länder und der Bund die im NSRP dargelegte Strategie umsetzen. Die Erarbeitung des NSRP und der Operationellen Programme der Länder erfolgt in enger Partnerschaft zwischen Bund und Ländern sowie den zuständigen regionalen, lokalen, städtischen und anderen Behörden, den Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie sonstigen Stellen, die in diesem Rahmen relevant sind.
Aufgrund ihres erheblichen Entwicklungsrückstandes zum EU-Gemeinschaftsdurchschnitt fallen die fünf neuen Bundesländer auch in der Förderperiode 2007-2013 unter das Konvergenzziel. Die Förderung mit den EU-Strukturfonds soll hier die wirtschaftliche Konvergenz der Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP von weniger als 75% des Durchschnittes der EU-25 beschleunigen und zur Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen beitragen. Zu den Konvergenzregionen gehören die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen sowie die Regierungsbezirke Dessau, Magdeburg, Dresden, Chemnitz und Brandenburg Nordost. Die Regierungsbezirke Leipzig, Halle und die Region Brandenburg Südwest werden künftig als Phasing-out-Regionen innerhalb des Konvergenzzieles gefördert. Gleiches gilt für die Region Lüneburg in Niedersachsen, deren BIP pro Einwohner in Kaufkraftparitäten (KKS) gemessen am durchschnittlichen BIP pro Kopf der EU-15 als einzige westdeutsche Region unterhalb der Abgrenzungskriterien geblieben ist.


Wie werden Strukturfondsmittel beantragt? 
Regionale Projektförderung wird regional beantragt.
Obwohl bei den Strukturfonds europäische Mittel verwendet werden, können Förderanträge bei regionalen Stellen gestellt werden. Die Regionen - in Deutschland sind das die Bundesländer - stimmen mit der EU-Kommission Förderprogramme ab, die dann regional eigenverantwortlich verwaltet werden.


Wer kann Strukturfondsmittel beantragen? 
Die Förderprogramme des EFRE können von Unternehmen genutzt werden. In einigen Regionen sind z.B. ESF-Mittel nur von bestimmten Antragsstellern zu beantragen, wie z.B. Bildungsträgern. Es sollte deshalb vor einer Antragstellung immer zuerst Kontakt mit der zuständigen Antragsstelle aufgenommen werden. In Deutschland finden sich entsprechende Informationen auf den Internetseiten der jeweiligen Wirtschaftsministerien der Bundesländer.

 

Forschung und Innovation

Der Europäische Rat hat in 2000 in Lissabon beschlossen, Europa zum dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen und einen - dem europäischen Binnenmarkt vergleichbaren - Europäischen Forschungsraum (EFR) zu schaffen. Hier sollen Forscher aus Wirtschaft und Wissenschaft sich frei bewegen und zusammenarbeiten, von Forschungs-Infrastrukturen profitieren und mit Netzwerken von exzellenten Forschungseinrichtungen kooperieren können. Europäische, nationale und regionale Forschungsprogramme sollen optimiert und koordiniert werden, um überall in Europa die beste Forschung zu unterstützen. Der EFR soll die Industrie zu mehr Investitionen in europäische Forschung bewegen, mit dem Ziel, jährlich 3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für die Forschung bereitzustellen. Damit soll der EFR für nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze sorgen.
Das wichtigste Förderinstrument für diese Ziele ist das 7. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, Technologische Entwicklung und Demonstration, kurz 7. Forschungsrahmenprogramm der EU genannt.
Weitere Programme der Innovationsförderung unterstützen die Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologien, Umwelt und Erneuerbare Energien.
Zentrales Instrument hierfür ist das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP). Das CIP besteht aus Teilprogrammen, dem Programm für unternehmerische Initiative und Innovation (EIP), dem Programm zur Unterstützung der IKT-Politik (IKT-Förderprogramm; ICT PSP) und dem Programm Intelligente Energie Europa II (IEE). Diese Programme beinhalten eine ganze Reihe von Unterstützungsangeboten für KMU, angefangen mit dem verbesserten Zugang zu Finanzmitteln für neu gegründete und wachsende Firmen, über die Unterstützung von Investitionen in Innovationsaktivitäten, von Unternehmenskooperationen und Öko-Innovationen, bis hin zu wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Reformen zugunsten von KMU.
Im Vordergrund steht dabei das Überwinden von Markthindernissen für innovative Technologien und Produkte. Forschung wird hier nicht gefördert.
CIPaußerdem Finanzinstrumente für innovative KMU an. Mit mehr als 1,1 Mrd. EUR werden Beteiligungskapital, Bürgschaften und Mittel für Finanzintermediäre in den Mitgliedsstaaten bereit gestellt.
Innovationen im Transportbereich finden Fördermöglichkeiten im EU-Programm Marco Polo II. Dieses Programm unterstützt die Verlagerung von Gütern von der Straße auf umweltfreundlichere Verkehrswege. Gefördert wird hier abhängig von der verlagerten Gütermenge und der vermiedenen Wegstrecke auf der Straße.

 

Förderschwerpunkt Mobilität

Die Förderung der Mobilität ist für die EU eine Grundvoraussetzung für die Erreichung der Lissabon-Ziele. So findet sich dieser Förderschwerpunkt in vielen EU-Programmen.

Marco Polo II, das die Verlagerung von Fracht von der Straße auf die Schiene fördert, unterstützt ebenfalls die Mobilitätserfahrungen im Rahmen von gemeinsame Lernaktionen zur Verbesserung der Kooperation und des Erfahrungsaustauschs.
Auch im Programm zur Unterstützung der Informations- und Kommunikationstechnologie finden sich Förderungen für den Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene, was auch Mobilitätsaktivitäten beinhaltet.
Da viele EU-Programme die Netzwerkbildung fördern, besteht immer auch die Möglichkeit, dort Mobilitätsmaßnahmen mit einzubeziehen. 

 

EU-Programme erfordern EU-Dimension 
Es gibt bei den EU-Programmen keine einheitlichen Antragsverfahren. Die EU-Kommission darf aber Projekte, die nur nationale oder regionale Bedeutung haben, nicht fördern (Subsidiaritätsprinzip). Prinzipiell müssen förderfähige Projekte deshalb immer eine „EU-Dimension“ aufweisen. Normalerweise sind dazu mehrere Partner aus mehreren Ländern notwendig. In besonderen Fällen können auch Einzelanträge gefördert werden, z.B. dann, wenn die erwarteten Ergebnisse später europaweit verbreitet werden und der Antragsteller nicht der direkte Haupt-Nutznießer des Projekts ist. Beispiele hierfür sind  programmbegleitende Aktionen, wie Konferenzen, Handbücher, Partnersuche etc.


Aufrufe zur Antragseinreichung beachten 
Die EU-Kommission fordert mit Aufrufen zur Antragseinreichung (Calls for Proposals) dazu auf, Projektanträge einzureichen. Diese werden entweder im offiziellen Amtsblatt C der EU veröffentlicht oder auf entsprechenden Programmseiten der EU-Kommission im Internet. Normalerweise haben Antragsteller ab diesem Datum etwa drei Monate Zeit, ihre Anträge einzureichen, manchmal aber auch weniger! Wer jetzt erst anfängt Partner zu suchen oder sich das Projektthema zu überlegen, wird sicherlich große Probleme bekommen, einen guten Antrag rechtzeitig einzureichen. Deshalb früher - mindestens drei Monate vor Veröffentlichung des Aufrufs - mit dem Schreiben und der Partnersuche anfangen! Die Nationalen Kontaktstellen für die Programme wissen normalerweise sehr früh, wann mit einem Aufruf zu rechnen ist.  Bei einigen Programmen wird in einem zweistufigen Verfahren zunächst ein Kurzantrag (Projektskizze) begutachtet. Erst bei Erreichen von Mindestkriterien werden Antragsteller zur Einreichung eines Vollantrags aufgefordert.


EU-Projekte sind immer Chefsache 
Wegen des relativ hohen Aufwands, der für EU-Projekte notwendig ist, muss die Entscheidung, an EU-Programmen teilzunehmen, immer von der Firmenleitung ausgehen. Schon bei der Antragstellung müssen durchschnittlich sechs Personenmonate einkalkuliert werden.

 

Begutachtung der Anträge 
Die Begutachtung der Anträge dauert in der Regel etwa 6 bis 8 Wochen. Danach wird anhand der Bewertungspunkte eine Liste der förderfähigen Anträge erstellt (ranking list) und die Antragsteller werden über das Ergebnis der Begutachtung informiert (evaluation summary report). Auch wenn ein Antrag förderfähig ist, kann es z.B. passieren, dass er nicht gefördert wird. Mitunter reicht das für den speziellen Aufruf vorgesehene Budget nicht für alle förderfähigen Anträge aus. Hier spielen dann weiche Kriterien, wie die ausgeglichene Berücksichtigung von weiblichen und männlichen Personen im Projekt oder die positiven Auswirkungen eines Projekts auf die Umwelt, auf Arbeitsbedingungen etc. eine Rolle, selbst wenn sie nicht das eigentliche Projektthema sind.


Kein Verhandlungsspielraum bei Vertragsverhandlungen 
Erfolgreiche Antragsteller erhalten etwa vier bis sechs Monate nach Einreichung die offizielle Information über die Förderfähigkeit des Antrags und einen Vertragsvorschlag zugeschickt. Damit beginnt die sogenannte Phase der Vertragsverhandlungen (contract negotiations), die sich bis zu drei weiteren Monaten hinziehen kann. Normalerweise ist ein Verhandlungsspielraum aber praktisch nicht vorhanden. Nach Unterschrift durch die Projektpartner wird der Vertrag wieder an die EU-Kommission geschickt. Nach weiteren drei Monaten erhält man dann den Vertrag mit der Unterschrift der EU-Kommission zurück und kann dann endlich mit dem Projekt beginnen. Manchmal verzögert sich dieser Zeitpunkt noch, weil noch zusätzliche Dokumente oder Informationen abgefordert werden.


Zeithorizont beachten - EU-Programme für mittelfristige Strategie nutzen 
Sollen Projekte schnell und zeitnah durchgeführt werden, sind EU-Programme - wie gerade dargestellt - eine schlechte Wahl. Wer EU-Projekte durchführen möchte, braucht eine mittelfristige Strategie. Schnellschüsse sind damit nicht möglich.

 

Wie sie erkennen können, braucht man für die Beantragung von EU-Mitteln ein gehöriges Maß an Erfahrung und Ausdauer. Diese Arbeit sollten Sie uns als Fördermittelexperten überlassen.